Die Bedingungen, denen Du durch die Nutzung von LIV-Apps zustimmst.
Zuletzt geändert: 01. Dezember 2021
Der/Die Nutzer:in möchte eine Nutzung der mobilen Applikation LIV Assistant (nachfolgend LIV Assistant) entgegen einer leistungsbezogenen Bezahlung in Form eines Abonnements über einen selbst bestimmten Zeitraum. Der/Die Nutzer:in hat die Möglichkeit während einer zweiwöchigen Testphase den LIV Assistant kennen zu lernen bevor das kostenpflichtige Abonnement beginnt. LIV Systems GmbH (nachfolgend LIV Systems) sind Hersteller:innen des LIV Assistant. LIV Assistant unterstütz den/die Nutzer:in dabei seinen/ihren Alltag zu planen, sowie Dokumente, Finanzen und Verträge zu verwalten.
Hierzu gehört insbesondere:
LIV Systems verfolgt das Ziel, das Leben eines jeden Menschen mit Technologie (unter anderem KI und innovative Systemarchitekturen) zu erleichtern, ohne, dass man sich Gedanken um die digitale Sicherheit machen muss. Demnach legen wir besonderen Wert auf die Daten der Nutzer:innen durch eine AES-256 Bit Verschlüsselung und lokale Datensicherung auf den mehrfach ausgezeichneten Servern von netcup GmbH (Karlsruhe) sowie Scaleway SAS (Frankreich).
LIV Assistant wird zukünftig wachsen und neue Skills erlernen, welche in verschiedenen Lebensdomänen des/der Nutzer:in eine Hilfestellung bieten werden. Mit Hilfe der Daten-Synergien wird der LIV Assistant eine höchst personalisierte Assistenz bieten können. Durch den Avatar LIV (nachfolgend LIV) wird die Assistenz zu dem/der Nutzer:in kommuniziert.
Für weitere Fragen steht ein Support zur Verfügung.
E-Mail: support@liv.systems
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen dem/der Nutzer:in und LIV Systems. Trifft es zu, dass Vertragsbestandteile der Geschäftsbedingungen des/der Nutzer:in von den Geschäftsbedingungen von LIV Systems abweichen oder sich widersprechen, gelten diese Geschäftsbedingungen so lange nicht bis sie von LIV Systems schriftlich anerkannt wurden. Das Vertragsverhältnis bleibt auch bestehen, wenn LIV Systems Kenntnis von den abweichenden und widersprechenden Geschäftsbedingungen erlangt und die Leistungen ohne Vorbehalt fortführt.
2.2 Kommt es zu ergänzenden Vertragsbestandteilen der Geschäftsbedingungen von Dritten (hier: Partnern von LIV Systems) und dem/der Nutzer:in, die für die Nutzung des LIV Assistant wesentlich sind, bleiben diese Vertragsbestandteile von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.
Der LIV Assistant bietet dem/der Nutzer:in die nachfolgend aufgelisteten Leistungen:
Assistenz:
Dokumente:
Finanzen:
Verträge:
Kontakte:
Die hier beschriebenen Leistungen basieren z.T. auf Verfahren der künstlichen Intelligenz und verbessern ihre Genauigkeit mit der Nutzungszeit des LIV Assistant.
4.1. Für die Erfüllung der uneingeschränkten Nutzung des LIV Assistant ist es notwendig Kontoinformationen zu verarbeiten. Nur so kann aufgrund der Verarbeitung von Kontoinformationen die Gesamtheit der Leistungsbeschreibung von Ziffer 3. gewährleistet werden.
4.2. LIV Systems hat die Berechtigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Kontoinformationsdienste als Lizenznehmer:in der PSD2-Lizenz von der finAPI GmbH (München) erhalten. Die Kontoinformationen werden über branchenübliche (standardisierte) Bankschnittstellen wie FinTS, XS2A und weitere, von der finAPI GmbH (München) unterstützten Schnittstellen, abgerufen.
4.3. Für den Datenabruf wird ein online-fähiges Girokonto von einer Bank mit Sitz in Deutschland benötigt. Der/die Nutzer:in sollte unbeschränkt geschäftsfähig bzw. volljährig sein.
4.4. Bevor der Abruf der Kontoinformationen über die Bankenschnittstelle erfolgen kann, muss sich der/die Kontoinhaber:in mit seinem/ihrem Girokonto anmelden. Dies erfolgt mit seinen/ihren Login Daten (Benutzername und Passwort) und eine sichere authentifizierte Verbindung wie z.B. TAN-Sicherheitsverfahren. Es sollten vor Abruf ausdrücklich die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärungen von der finAPI GmbH (München) zugestimmt werden. Der Zeitraum für den Abruf der Kontoinformationen hängt von der jeweiligen Bank des/der Nutzer:in ab.
4.5. Manche Bankschnittstellen ermöglichen zudem den Abruf weiterer personenbezogener Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Hierbei muss der/die Kontoinhaber:in einer zusätzlichen Erklärung ausdrücklich zustimmen.
5.1. Der/Die Nutzer:in kann mit Hilfe des LIV Assistant über die Kamera des mobilen Endgerätes Dokumente scannen. Für ein erfolgreichen Scan ist es wichtig für entsprechende Lichtverhältnisse zu sorgen, welche die Erkennung der Dokumente ermöglicht.
5.2. Digitale Dokumente (PDF-Format) können über die Upload-Funktion des LIV Assistant hochgeladen werden.
5.3. Die Speicherung erfolgt im PDF-Format. Die gescannten und hochgeladenen Dokumente sind auf dem Datenservern zum Abruf verschlüsselt gespeichert.
6.1 Der Vertragsgegenstand ist die Überlassung des LIV Assistant, die nach einer Vertragslaufzeit befristet ist. Die Vertragslaufzeit wird als Abonnement bestimmt und beträgt mindestens 1 Monat, falls nicht widerrufen wird. LIV Assistant wird für die Nutzung mittels eines mobilen Endgeräts bereitgestellt. Zudem werden dem/der Nutzer:in vertragsgemäß ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Zur Sicherstellung der Persönlichkeitsrechte werden die Daten auf einem lokalen Server verschlüsselt gespeichert.
6.2 Der/Die Nutzer:in kann den LIV Assistant auf den Plattformen Google Play Store und Apple App Store herunterladen und anschließend nutzen.
6.3 Es ergibt sich die geschuldete Beschaffenheit aus Ziffer 3. und Ziffer 13.
7.1 Der/Die Nutzer:in schließt nach der erfolgreichen Registrierung ein einmaliges 1-monatiges kostenfreies Probe-Abonnement ab, das anschließend kostenpflichtig wird, wenn keine Kündigung nach Ziffer 16. vorliegt.
7.2 LIV Systems kann die Preise für das kostenpflichtige Abonnement nach eigenem Wunsch festlegen und ändern. Werden die Preise erhöht, so wird der/die Nutzer:in vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums für das Abonnement darüber informiert und kann der Preiserhöhung widersprechen. Nach dem Widerspruch ist die entsprechende Leistung nicht mehr nutzbar.
7.3 Die Verlängerung des kostenpflichtigen Abonnements erfolgt automatisch um einen Monat und kann nach Ziffer 16. gekündigt werden.
8.1 Der/Die Nutzer:in erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages (Abonnement) beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der aktuellen und funktionsfähigen Version des LIV Assistant. Die vertragsmäßige Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ausführen des installierten LIV Assistant. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich aus Ziffer 3.
8.2 Der/Die Nutzer:in ist nicht berechtigt, den LIV Assistant gewerberechtlich (Marken-/Urheber-/Wettbewerbsrecht) ohne Zustimmung von LIV Systems zu nutzen und/oder die Identität von LIV Systems anzunehmen, um eigene Vorteile für sich selbst geltend zu machen. Des Weiteren darf der/die Nutzer:in, den LIV Assistant nicht so verändern, dass eine unberechtigte kostenfreie Nutzung möglich ist.
8.3 Der/Die Nutzer:in ist nicht berechtigt eine Kopie der Software zu erstellen und an Dritte weiterzugeben. Auch ist ihm/ihr nicht erlaubt, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterlizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
8.4 Liegt ein Verstoß gegen eine der oben genannten Bestimmungen vor, werden insgesamt im Rahmen dieses Vertrages erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an LIV Systems zurück. Infolgedessen hat der/die Nutzer:in die Nutzung des LIV Assistant sofort und unverzüglich einzustellen.
9.1 Für den Vertragsabschluss ist eine Registrierung über den Apple App Store oder Google Play Store notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung und erhalt einer Apple-ID oder Google-Konto/-Payments, werden anschließend von dem/der Nutzer:in die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von LIV Systems bestätigt. Danach kann der LIV Assistant auf das mobile Endgerät heruntergeladen werden. Die Nutzung des LIV Assistant kommt durch das vorige abschließen eines Abonnements zustande und setzt die Wahl einer Zahlungsmethode voraus, die über die oben genannten Plattformbetreiber bereitgestellt wird.
9.2 Für die Registrierung und Bezahlung gelten die Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen der Plattformbetreiber.
10.1 Die Zahlung erfolgt monatlich nach den geltenden Geschäftsbedingungen des Apple App-Stores oder des Google Play Stores.
10.2 Der/Die Nutzer:in kann die Abonnement Modelle über die Apple-ID oder das Google-Konto/-Payments nach deren Zahlungsmethoden bezahlen.
Weitere Informationen zur Hilfestellung der Zahlung befinden sich unter den folgenden Links:
10.3 Es kann möglicherweise eine Erstattung der Zahlung für das Abo verlangt werden, die sich nach den Richtlinien der Plattformbetreiber bestimmt.
Weitere Informationen zur Hilfestellung der Erstattung befinden sich unter den folgenden Links:
11.1 Der/Die Nutzer:in hat die Pflicht die Nutzung des LIV Assistant nicht mit Dritten zu teilen. Außer es liegt eine Vollmacht/ausdrückliche Erlaubnis des/der Nutzer:in vor, die rechtmäßig ist. Die an LIV Systems übertragenen Daten wie Dokumente, Verträge und/oder Kontoinformationen beziehen sich ausschließlich auf den/die rechtmäßige/n Inhaber:in des Abonnements. Das heißt auch, dass Dritte keinen rechtlichen Anspruch ohne deren Erlaubnis auf die Nutzerdaten haben.
11.2 LIV Systems bietet dem/der Nutzer:in zwei Möglichkeiten der Registrierung mit Hilfe der E-Mail-Adresse:
Klassische Passwort Registrierung
Hierbei wählt der/die Nutzer:in ein sicheres Passwort, welches zur Authentifizierung benötigt wird. Nach 5-maliger falscher Eingabe des Passworts wird der Account vorübergehend gesperrt. Ist die Sperrzeit von 30 Minuten vorbei, kann der/die Nutzer:in einen neuen Versuch starten, um das richtige Passwort einzugeben. Scheitert dies ebenfalls nach dem 5. Versuch bleibt der Account gesperrt.
Private Key Registrierung (Nach der Beta Phase)
Hierbei generiert der LIV Assistant einen „privat key“ (privater Schlüssel) für den Nutzer, welcher zur Authentifizierung benötigt wird. Beim Verlust des privaten Schlüssels können die Daten nicht wiederhergestellt werden, da LIV Systems den privaten Schlüssel zu keinem Zeitpunkt kennt.
Der/Die Nutzer:in trägt in beiden Fällen die Pflicht mit seinen Daten, die sich auf die Registrierung und Erlaubnis der Nutzung beziehen, sorgfältig umzugehen. Die Zugangsdaten sollten geheim bleiben und ein Schutz vor ungewollten Zugriffen bestehen.
Aus diesem Grund ist es bei der klassischen Passwort Registrierung wichtig ein sicheres Passwort (mindestens 8 Zeichen) zu erstellen, welches aus einer Kombination von Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen besteht. Das Passwort sollte in regelmäßigen Abständen geändert werden.
Bei der private Key Registrierung ist es wichtig den generierten Schlüssel sicher zu speichern (z.B. ausgedruckt in Papierform, iCloud oder Google Drive), um dem Verlust oder Diebstahl vorzubeugen.
11.3 Sollte es zu Störungen kommen, die die Funktionalität nach Ziffer 3. erheblich beeinträchtigen, muss der/die Nutzer:in dies LIV Systems unverzüglich mitteilen.
Der Inhalt dieser Mitteilung sollte Name, Beschreibung der Störung (Dauer und Häufigkeit) und die Funktionsbeeinträchtigung sein. Die Angabe der Informationen hilft LIV Systems bei der Feststellung der Störung für eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes.
Diese Informationen können an den Support per Mail an die Adresse support@liv.systems zugesendet werden, der 24/7 in der Woche erreichbar ist.
11.4 Nimmt der/die Nutzer:in Kenntnis davon, dass eine missbräuchliche Nutzung des LIV Assistant vorliegt und die Ursache dafür Diebstahl/ Verlust ist, so muss der/die Nutzer:in LIV Systems unverzüglich darüber informieren. Der/Die Nutzer:in sollte dies ebenfalls an die Polizei weiterleiten und Anzeige erstatten. Gibt es einen Verdacht, der auf Diebstahl/Verlust der Zugangsdaten hinweist, so sind diese Informationen an LIV Systems unverzüglich weiterzuleiten.
11.5 Sollte es zu einem Verstoß der Kundenpflichten aus diesen Geschäftsbedingungen kommen, so hat der/die Nutzer:in mit einer Sperrung der Leistungen nach Ziffer 3. zu rechnen.
11.6 Der/Die Nutzer:in darf keine falschen Informationen/Daten an LIV Systems weiterleiten, die sich auf den Algorithmus von LIV Systems auswirken können. Dies kann zu einer Beeinträchtigung in der Weiterentwicklung des LIV Assistant führen. Begründet durch das benannte Verhalten kann LIV Systems nach voriger Ankündigung/Mahnung dem/der Nutzer:in den Account sperren.
11.7 Der/Die Nutzer:in sollte regelmäßig das jeweilige Betriebssystem (Android, IOS) auf den neuesten Stand der Technik aktualisieren, um eine einwandfreie Funktionalität des LIV Assistant zu fördern und so ebenfalls aktuelle Sicherheitsstandards des zutreffenden Betriebssystems zu erfüllen.
12.1 Der/Die Nutzer:in kann als Verbraucher:in für kostenpflichtige Leistungen sein Widerrufsrecht laut folgender Bestimmungen in Anspruch nehmen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der/Die Nutzer:in hat das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Mitteilung von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist ist 14 Tage und beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses. Für die Ausübung des Widerrufsrechts, muss der/die Nutzer:in LIV Systems über eine eindeutige Erklärung informieren, dass der/die Nutzer:in sich dazu erklärt den Vertrag zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an: LIV Systems GmbH, Dolivostr. 21, 64293 Darmstadt
E-Mail: support@liv.systems
Widerrufsfolgen
Widerrufsfolgen
Nach Widerruf des Vertrags erhält der/die Nutzer:in alle Zahlungen unverzüglich innerhalb von 14 Tagen zurück. Die Rückzahlung wird im gleichen Zahlungsmittel der vorigen Transaktion an den/die Nutzer:in durchgeführt. Es werden für die Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Zustimmung zur Nutzung von Leistungen vor Ende der Widerrufsfrist
Wurden auf Wunsch des/der Nutzer:in während der Widerrufsfrist schon Dienstleistungen in Anspruch genommen, so muss der/die Nutzer:in einen angemessenen Beitrag leisten. Es gilt als angemessen für den Zeitraum von Vertragsbeginn bis der/die Nutzer:in LIV Systems über den Widerruf informiert hat, welches im Verhältnis zu den in Anspruch genommenen Dienstleistungen steht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kommt es zu zusätzlichen einmaligen Leistungen/digitalen Inhalten (keine Speicherung auf Datenträger), die außerhalb des Abonnements liegen, erlischt das Widerrufsrecht, wenn beide Vertragsparteien sich ausdrücklich darauf einigen und dies mit beidseitiger Kenntnis bestätigt wurde.
13.1 LIV Systems gewährleistet die Aufrechterhaltung, Instandhaltung und Verfügbarkeit des LIV Assistant während der Vertragslaufzeit.
13.2 Hinzu kommt, dass einer vertragsgemäßen Nutzung des LIV Assistant keine Rechte gegenüber Dritten entgegenstehen.
13.3 Die Mittel zur Aufrechterhaltung des LIV Assistant können Wartungsarbeiten, Updates und/oder eine neue Version sein. Wartungsarbeiten werden in einem angemessenen Zeitpunkt vorab mitgeteilt.
13.4 Jedoch kann LIV Systems nicht gewährleisten, dass die Nutzung 24/7 störungsfrei bleibt. Eine Software ist nie fehlerfrei. Deshalb sollte der/die Nutzer:in mit einer gelegentlichen eingeschränkten Verfügbarkeit der Nutzung rechnen müssen. Dies gilt auch speziell für den Scanvorgang und den Abruf der Kontoinformationen. LIV Systems arbeitet ständig daran die Verfügbarkeit des LIV Assistant zu verbessern. Der/Die Nutzer:in kann Verbesserungsvorschläge wie in Ziffer 11.4 an LIV Systems senden.
14.1 LIV Systems trägt keine Verantwortung und Haftung für weiteres Handeln, welche durch die Informationen nach der automatischen Budgetierung oder weiteren Finanzanalysen entstehen können. Der Grund dafür ist, dass die Angaben nicht korrekt sein können. Der/Die Nutzer:in trägt selbst die eigene Verantwortung und ist sich dies bewusst. Es sind Vorschläge zu denen sich der/die Nutzer:in nach eigenem freiem Willen entscheiden kann.
Das gleiche gilt für die automatische Erkennung von Verträgen aus Finanzdaten, da eine fehlerfreie Erkennung nicht auszuschließen ist. Ebenfalls bei der Kündigungsfunktion muss bewusst sein, dass bei der Durchführung der Kündigung Fehler passieren können. Als Begründung wird auf Ziffer 13.4. verwiesen.
15.1 Der Anspruch auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, jedoch haften LIV Systems, Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter ohne Einschränkungen,
15.2 Wird eine Pflicht leicht fahrlässig verletzt, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweck ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung für den Schaden von LIV Systems der Höhe nach begrenzt, welche nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und branchenüblich ist.
15.3 Eine Haftung für eine unerhebliche Störung der Funktionalität und Bedienbarkeit wie z.B. Wartungsarbeiten bleiben unberührt.
15.4 LIV Systems haftet bei arglistiger Täuschung und Verschwiegenheit, wenn es sich auf die Beschaffenheit/Leistung/Nutzung des LIV Assistant bezieht. Als arglistig wird jedes Verhalten angesehen, welches darauf abzielt, in jemandem unrichtige Vorstellungen hervorzurufen, zu bestärken oder zu unterhalten.
15.5 LIV Systems haftet nicht für Leistungen/Werke, die von Dritten in Anspruch genommen werden. Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter sind davon ausgeschlossen. LIV Systems nimmt auf Anfrage die Aufgabe wahr den/der Nutzer:in über Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter zu informieren.
15.6 Falls es zum Verlust von digitalen Inhalten (Daten, Programme und/oder Wiederherstellung) der/den Nutzer:innen kommt, haftet LIV Systems ausschließlich bei nicht Durchführung von angebrachten Vorsorgemaßnahmen der Datensicherheit, die dieses Risiko hätte reduzieren können.
15.7 Es kann sein, dass Ereignisse oder Umstände eintreten, die das Vertragsverhältnis zwischen LIV Systems und dem/der Nutzer:in daran hindern die Hauptpflichten (Kardinalpflichten) des Vertrages zu erfüllen. Diese Hindernisse liegen nachweislich nicht in zumutbarer Kontrolle und konnten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in zumutbarer Weise nicht vorgesehen, vermieden oder überwunden werden.
Dies können sein:
Demnach wird höhere Gewalt angenommen, womit die Erfüllung der Hauptpflichten unmöglich wird und eine Haftung ausgeschlossen werden kann. Tritt dieses Ereignis ein, wird LIV Systems unverzüglich den Nutzer:innen davon in Kenntnis setzen und mitteilen, ob dies nur vorübergehend ist, falls dies bekannt ist.
16.1 Der Vertrag/Abonnement kann auf einen unbestimmten Zeitraum geschlossen werden.
16.2 Das Abonnement für einen unbestimmten Zeitraum kann jederzeit während des Monats über das Google-Konto oder Apple ID gekündigt werden und ist ab dem nächsten Monat beendet.
16.4 Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos schriftlich kündigen. Dabei wird die Verletzung der wesentlichen/hauptsächlichen Pflichten (Kardinalpflichten) als wichtiger Grund miteinbezogen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn besonders Ziffer 8., 10. und 11. verletzt werden und unter Berücksichtigung, dass durch Abmahnung und Androhung einer Sperrung das Verhalten des/der Nutzer:in sich nicht geändert hat. Schließlich ist es nicht mehr zumutbar nach beiderseitigem Interesse den Vertrag bestehen zu lassen.
16.5 Nach der Kündigung und dem Ablauf des noch gezahlten Abonnement-Monats werden die Leistungen nach Ziffer 3. nicht mehr erbracht. Die Daten des/der Nutzer:in werden nach einer Löschfrist von 30 Tagen vollständig entfernt, falls der/die Nutzer:in keine vorherige Löschung über die App veranlasst.
16.6 Vor dem Erreichen der Löschfrist kann der/die Nutzer:in den Account reaktivieren.
16.7 Der/Die Nutzer:in kann sich nach dem Ablauf der Löschfirst nicht mehr mit seinem/ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.
Die personenbezogenen Daten des/der Nutzer:in werden ausschließlich erhoben, verwendet, genutzt zum Zweck, die Leistung des LIV Assistant zu erfüllen. Nur mit der Zustimmung zu diesem Zweck kann der/die Nutzer:in den LIV Assistant uneingeschränkt nutzen.
Für weitere Details siehe https://liv.systems/legal/privacyweb
Diese Erklärung kann der/die Nutzer:in jederzeit widerrufen.
Der Datenschutzerklärung von Dritten muss einzeln zugestimmt werden.
18.1 Der Inhalt dieses Vertrages wird in Deutsch wiedergegeben.
18.2 Die Rechte und Pflichten aller Geschäftsbedingungen zwischen LIV Systems und dem/der Nutzer:in, die vertraglich geschlossen worden sind, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.3 Der Gerichtsstand wird nach Sitz von LIV Systems festgelegt, sofern der/die Nutzer:in seinen/ihren Wohnsitz ebenfalls im gleichen Staat hat. Ansonsten gelten die Vorschrift in Bezug auf Rechtswahl des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des/der Nutzer:in.
18.4 Der Vertrag bleibt weiterhin wirksam, auch wenn Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind.
18.5 LIV Systems behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen zu erweitern, einzuschränken oder in sonstiger Weise zu ändern. Der/Die Nutzer:in bekommt eine Mitteilung 2 Monate vor Wirksamwerden dieser Handlung. Dem/Der Nutzer:in steht es frei vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen diese anzunehmen oder abzulehnen. Werden auf die Änderungen durch eine Ablehnung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht reagiert, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.